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Der Letzte macht das Licht aus …

Der Berlin Story Verlag wollte 2012 herausfinden, was den Lesern ein eBook wert ist und bot daher eines seiner elektronischen Bücher gratis an.  Einen Monat lang hätte man das Buch „Der Letzte macht das Licht aus …“ herunterladen können,  welches in 250 Geschichten von Menschen erzählt, die zwischen 1961 und 1989 aus der DDR flüchten wollten.  Es konnte jeder entscheiden, ob und wie viel er für das Buch zahlen wollte, mittels Überweisung, PayPal, Flattr, in Naturalien oder durch Feedback in einem E-Mail.

200 Downloads später musste der Verlag seine fair-pay eBook Aktion stoppen. Während Radiohead 2007 in einer ähnlichen Aktion ihr neuestes Album zum fair-pay Download anbieten konnten (38% zahlten damals dafür), gibt es in Deutschland und Österreich zum Schutz von Verlagen und Buchhändlern die Buchpreisbindung. Befürworter argumentieren, dass das Buch ein Kulturgut ist, und somit die Querfinanzierung von weniger erfolgreichen Büchern und die Existenz von kleineren Buchhandlungen unterstützt werde. Gegner kritisieren die kartellartige Regelung und wollen eine Liberalisierung des Marktes.

Die Buchpreisbindung besagt, dass jede Ausgabe eines Buches den gleichen Preis haben muss. Ein Hardcover, ein Taschenbuch, ein eBook,  dürfen jeweils unterschiedlich viel kosten, das Taschenbuch beispielsweise muss in allen Vertriebskanälen zum identen Betrag angeboten werden. Ein eBook darf also billiger sein als ein gedrucktes Buch, die Aussage, dass eBooks wegen der Buchpreisbindung nicht billiger sein dürfen, ist falsch. Natürlich entstehen für Druck, Lagerung und Versand entsprechende Kosten, relevanter für den Verlag sind aber oft die Rabatte, die er Buchketten oder Großhändlern einräumen muss. Ausgaben und Aufwände für Lektorat und Marketing bleiben, ohne sie wird ein Buch sich selten gut verkaufen können. Erst bei kleinen literarischen Verlagen (und in Österreich wahrscheinlich auch bei mittleren) wirken sich die Druckkosten in der Kalkulation dramatischer aus.

Jedenfalls machte ein Anwaltsbüro, Preisbindungstreuhänder zahlreicher Verlage, darauf aufmerksam:

dass der Verleger den Preis bestimmen muss, es aber nicht Dritten, etwa Händlern oder Lesern, überlassen kann, den ihnen angemessenen Preis zu bestimmen, und dass dies auch für eBooks gelte

Nach diesem rechtlichen Hinweis sah sich der Verlag gezwungen, sein Experiment einzustellen, um für ein kostenloses Buch nicht unverhältnismäßige Anwalts- und Gerichtskosten zu riskieren.

Der Autor selbst, Klaus Behring, der einer der Nutznießer der gesetzlichen Regelung sein sollte, stellte fest:

dass er froh darüber war, dass der Verlag sein Buch zu einem Preis zur Verfügung gestellt hatte, welches der Leser selbst bestimme sollte, nicht weil er so gern auf sein Honorar verzichte, sondern in dem Bemühen jedes Autors, möglichst viele Leser zu finden.

Nach der Musikindustrie ist die Verlagswelt die nächste Branche, welche den digitalen Wandel verschläft und entstehende Chancen und Möglichkeiten nicht begreift.

Quellen:
Buchpreisbindung, Wikipedia
Archivalia Blog: Unglaublich: Abmahner stoppt fair-pay-Ebook

Published inUrheberrecht