Zum Inhalt springen

Ein Apfel kommt selten allein

Last updated on 1. Februar 2022

Das Markenrecht ist für Jäger und Sammler wunderbar geeignet. Ihr Revier ist die weite Welt, in der sie stets auf der Suche danach sind, Ansprüche geltend zu machen und neue Regeln zu erfinden. Dazu verbriefen sie Rechte. Logos, Namen, sogar Farben, demnächst wohl auch noch Gerüche.

Schaut doch eigentlich ganz harmlos aus. Ein Apfel als nettes Symbol für ein Café. Dachte sich vor gar nicht so vielen Jahren die Besitzerin eines Lokals in Bonn. Bis Anwälte von Apple – nein, nicht die Schallplattenfirma der Beatles! –, sondern der Mac-Äpfel bei ihr vorstellig wurden, weil sie darin eine Bedrohung ihres Elektronik-Apfels sahen.

Mit Hilfe des Markenschutzes und einer Armada von Anwälten kann man sich schon einiges leisten, wenn so ein Arbeitstag etwas langweilig wird. Immerhin wären sie bald zu einer Einigung bereit gewesen, da die Besitzerin nur Tassen und Kinderspielzeug mit dem Logo herstellen wollte, aber garantiert keine Unterhaltungselektronik. Allerdings hätte sie ein Schweigeabkommen unterschreiben müssen, was ihr dann doch zu weit ging.

Sie ließ sich nicht unterkriegen, prozessierte – und die Rechtsabteilung von Apple zog ihre Klage zurück. Immerhin. Allerdings könnten sie die Klage jederzeit wieder aufnehmen. Was ihnen sicher wenig Sympathie verschaffen würde, eine Art von Marketing, das Apple wohl nicht notwendig hat. Ihnen bei Umsatzrückgang auch einmal schaden könnte. Vielleicht erfinden sie stattdessen doch lieber ein neues Produkt.

Quelle: Sueddeutsche Zeitung

Published inUrheberrecht