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Fotografen aufgepasst

Last updated on 1. Februar 2022

In London wird laut Gerichtsurteil geistiges Eigentum verletzt, wenn jemand ein Foto mit ähnlichem Motiv mittels Photoshop auf ähnliche Weise verändert. Ein Souvenirhersteller klagte 2011 einen Teeversand, welcher

  • vor bekannten öffentlichen Gebäuden
  • dem Areal mit Big Ben, Westminster Bridge, House of Parliament
  • einen klassischen Doppeldeckerbus knipste
  • der Hintergrund ist schwarz-weiß gehalten
  • der Bus rot
  • die rote Farbe wurde verstärkt
  • der Himmel entfernt.
  • weiters wurden Personen entfernt und das Bild gedehnt
  • es sind unterschiedliche Fotos
  • aufgenommen von unterschiedlichen Standpunkten
  • mit unterschiedlicher Perspektive
  • und unterschiedliche Aufnahmen eines Busses

Es handelt sich nicht um die physische Kopie eines Bildes, es ist nicht einmal original 1:1 nachgestellt. Bereits das Konzept des Bildes, seine Art der Manipulation im Bildbearbeitungsprogramm, wird vom britischen Gericht als urheberrechtlich schützenswert betrachtet. Ein schockierendes Urteil mit weitreichenden Konsequenzen.

Wer kann sich noch sicher sein, dass die Idee eines Bildes, die grundsätzliche Darstellung und Bearbeitung, derart originär und einmalig ist, dass sie nicht bereits irgendwo auf der Welt in fotografischer Form existiert? Sind das die verschärften Urheberrechte, mit denen wir in Zukunft zu rechnen haben? Wie soll sich eine Gesellschaft, die Stillstand zur Rechtsnorm erhebt, Innovation verhindert, alltägliche Handlungen und Anwendungen kriminalisiert, die künstlerischen Ausdruck grundsätzlich mit dem Strafgesetzbuch bedroht, überhaupt noch weiter entwickeln können?

Solche gesetzlichen Bestimmungen schaffen den Rahmen für eine Gesetzgebung, mit der bereits die Idee eines Spaziergangs als Demonstration und Gesetzesbruch geahndet werden kann. Wer dürfte bei weiterer Anwendung solcher Interpretationen noch vier Personen im Gänsemarsch auf einem Zebrastreifen darstellen? (The Beatles / Abbey Road)

John Lennon würde sich im Grab umdrehen. Und wer ihn dabei fotografiert, konkurriert wahrscheinlich mit Jesus und seinem Urheberrecht auf Auferstehung. Oder so ähnlich.

Quellen:
die beiden Fotos zum Vergleich, Der Standard, 26.1.2012
Telepolis, 27.1.2012
Heise online, 27.1.2012
Wikipedia

Published inUrheberrecht