Die Auslegung des Urheberrechts führt zu sonderbaren Konstellationen. So gab es 2012 einen Rechteverwerter, der Abgaben für das Abspielen von Musik in einer Zahnarztpraxis forderte. Der Europäische Gerichtshof musste darüber entscheiden, ob eine Zahnarztpraxis als Öffentlichkeit zu betrachten und damit Zahlungen dafür zu entrichten sind.Das Gericht entschied sich für Hintergrundmusik…
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